IHR RECHTSANWALT UND NOTAR a. D. IN TELGTE
Wolfgang Müller
Für den Erfolg und die Zufriedenheit seiner Mandanten setzt Herr Müller als Rechtsanwalt und Notar a. D. seine jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz mit aller Kraft ein. Als Generalist ist er auf nahezu allen zivilrechtlichen Gebieten erfolgreich tätig.
Vertragsrecht
Bei Gestaltung, Unstimmigkeiten und sämtlichen Streitigkeiten aus Verträgen aller Art wird er Sie umfassend beraten und mit Erfolg vertreten.
Dazu gehört u.a. das:
- Kaufvertragsrecht
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Maklerrecht
- Immobilienrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Bau- und Werkvertragsrecht
- Schadenersatzrecht
- Reiserecht
- Gesellschaftsrecht
- Erbrecht
- und vieles mehr…
Verkehrsrecht und Unfallrecht
Weitere Schwerpunkte in seiner Arbeit machen die Rechtsgebiete Verkehrsrecht und Unfallrecht aus. Rechtsanwalt Müller unterstützt Sie nicht nur bei Verkehrsunfällen, um beispielsweise die Schuldfrage eindeutig zu klären, er wird auch Ihre Schadenersatzansprüche zuverlässig und erfolgreich bei der Gegenseite durchsetzen.
Immobilienrecht
Immobilientransaktionen führen oft zu Streitigkeiten - und das unabhängig davon, ob Sie bauen, verkaufen, kaufen oder mieten. Rechtsanwalt Müller begleitet Sie engagiert bei Auseinandersetzungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Maklerrecht. Wenn Leistungen nicht oder nur unzureichend erbracht sind, steht Rechtsanwalt Müller Ihnen hilfreich und kompetent zur Seite – vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Forderungsmanagement und Inkasso
Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Vollstreckung, Zahlungsüberwachung - alles aus einer Hand. Vergeuden Sie keine wertvolle Zeit und verschenken Sie kein Geld an teure Inkassobüros, welches Ihnen nicht ersetzt wird, wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt. Vertrauen Sie lieber von vornherein Rechtsanwalt Müller, der Ihnen den nötigen Titel beschafft, aus dem Sie vollstrecken können, ehe andere Gläubiger Ihnen zuvorkommen.
Griechisches Recht
Zu Rechtsfragen, die z.B. das Auswandern nach Griechenland sowie Kauf, Vermietung und Verkauf von Immobilien, Einsicht in Grundbücher in Griechenland, oder Fragen zum griechischen Arbeitsrecht etc. betreffen, steht die Kanzlei in enger Kooperation mit der griechischen Rechtsanwältin Dr. Irini Vassilaki in Athen, die auch an einer deutschen Hochschule tätig ist.
Notar a. D.
Da der Notar als Amtsperson hoheitliche Befugnisse besitzt, genießt er zu Recht besonderes Vertrauen. Seine Aufgabe ist es, überparteilich und ausgewogen seine Amtsgeschäfte auszuführen. Die von ihm gefertigten Urkunden besitzen Beweiskraft gegenüber den Gerichten. Dies kann insbesondere bei Vertragsauslegungen und Erbstreitigkeiten von Bedeutung sein, da sich der Notar auch von der Testierfähigkeit überzeugen muss. Daneben kann der Notar vollstreckbare Urkunden schaffen, wodurch ein Gerichtsverfahren nicht mehr erforderlich ist.
Dieses Amt übte Herr Notar a. D. Müller mehr als 30 Jahre gewissenhaft und mit besonderer Sorgfalt für seine Mandanten aus. Er besitzt dafür nicht nur profunde juristische Kenntnisse, sondern auch umfassende Weitsicht, die Ihnen auch weiterhin selbstverständlich zur Verfügung steht.